Was versteht man unter Strafrecht?
Im Rahmen eines Strafverfahrens prüft der Staat in Form der Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll u.a.), ob sich der Betroffene einer Straftat schuldig gemacht hat und mit welcher Sanktion die Tat zu ahnden ist. Spätestens durch den Erhalt einer Beschuldigtenvorladung der Polizei dürfte man Kenntnis über die Einleitung eines Strafverfahrens erhalten. Unsere Kanzlei hat sich ausschließlich auf den Bereich der Strafverteidigung spezialisiert. Sollten Sie insofern einer Straftat beschuldigt werden, helfen wir Ihnen gerne jederzeit weiter!
Welche Rechtsgebiete im Rahmen der Strafverteidigung werden durch die Kanzlei rt-strafverteidiger abgedeckt?
In folgenden Rechtsbereichen können Sie unter anderem eine umfangreiche und qualifizierte Beratung durch uns erwarten:
- Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Allgemeines Strafrecht: Tatbestandsbeispiele: Diebstahl, Raub, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Betrug, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung
- Ordnungswidrigkeiten/ Bußgeldverfahren
- Körperverletzungs-, Brandstiftungs-, Tötungs- und Sexualstrafsachen
- Strafvollstreckung und Strafvollzug (z.B. Bewährungswiderruf und Vorbereitung der Entlassung zum 2/3-Zeitpunkt)
- Kein Opferrecht
Was zeichnet unsere Kanzlei für Strafrecht aus?
Sie suchen einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht in Saarbrücken, dem Saarland oder im Südwesten Deutschlands? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Unsere Kanzleitätigkeit widmet sich ausschließlich dem Rechtsgebiet des Strafrechts. Mit unserem Team, bestehend aus fünf Anwälten, darunter drei Fachanwälte für Strafrecht, erhalten Sie einen hohen Grad an Spezialisierung und langjähriger Erfahrung. Hierdurch gewährleisten wir Ihnen eine umfangreiche, seriöse und fachlich kompetente Beratung und Vertretung.
Wir begleiten Sie im Rahmen des gesamten Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung oder dem gerichtlichen Urteil, aber auch noch danach im Rahmen der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges oder der Haftbetreuung.
Unser Fokus liegt auf der Verteidigung von Beschuldigten bzw. Angeklagten. Zudem sind wir in strafrechtlichen Notfällen für Sie 24 Stunden erreichbar!
Wie erreichen Sie uns in strafrechtlichen Notfällen?
Wir sind von Montag bis Donnerstag von 08:00-17:00 Uhr und freitags von 08:00 - 15:00 Uhr in unserer Kanzlei für Sie unter der Telefonnummer: 0681 - 5846660 erreichbar. Um darüber hinaus jederzeit auch in strafrechtlichen Eilfällen für Sie erreichbar zu sein, führen wir Notfallhandys. Über diese können Sie auch in strafrechtlichen Notfällen Rechtsrat einholen (beispielsweise bei einer Hausdurchsuchung, Fahrzeugkontrolle oder Festnahme).
Gerne stehen wir Ihnen juristisch in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
Wer zahlt die Kosten für einen Anwalt?
Ein erstes Beratungsgespräch in unserer Kanzlei ist kostenlos. Es entstehen Kosten, sobald wir Sie als Anwalt vertreten. Wir decken Wahl- und auch Pflichtverteidigung ab. Eine Pflichtverteidigung ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Prozesskostenhilfe.
Häufig wird gedacht, dass auch im Strafverfahren die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe besteht. Dies ist aber nicht der Fall. Für Verfahren in Rechtsgebieten wie beispielsweise Arbeitsrecht, Zivilrecht oder Sozialrecht können Kosten durch eine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gedeckt werden. Für Strafverfahren hat der Gesetzgeber eine finanzielle Unterstützung von Betroffenen mit geringem Einkommen grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe ist die Pflichtverteidigung nicht abhängig von den Einkommensverhältnissen des Betroffenen, sondern vielmehr von der zu erwartenden Rechtsfolge, Strafe oder der Komplexität des Verfahrens. Gerne klären wir Sie hierzu in einem Beratungsgespräch auf!